Investitionsgrundstück zum Verkauf - Bagatelka
Ich freue mich, Ihnen ein attraktives Investitionsgrundstück mit einer Fläche von 14,94 ha vorstellen zu dürfen, das sich in der Ortschaft Bagatelka im Landkreis Wieruszów in der Woiwodschaft Łódź befindet.
Das Gelände ist in den Flächennutzungsplan eingebunden, der die Nutzung der Grundstücke für Produktion, Lagerhaltung, Lagerräume und nicht störende Dienstleistungen vorsieht.
Dank der günstigen Lage und der vorgesehenen Nutzung ist die Immobilie ein hervorragendes Angebot für Investoren, die nach einem Standort für den Ausbau ihrer Industrie-, Logistik- oder Produktionstätigkeiten suchen.
VORTEILE DER IMMOBILIE:
- FLÄCHE CA. 15 HA,
- KLARER RECHTSSTATUS,
- ANBINDUNG AN EINE ÖFFENTLICHE STRASSE,
- GÜNSTIGE GELÄNDEVERHÄLTNISSE – EBENES, WALDFREIES GRUNDSTÜCK,
- 15-kV-Stromleitung,
- MÖGLICHKEIT, ZWEI ABZWEIGEN VON DER KREISSTRASSE ZU ERHALTEN,
- LAGE IN EINEM RUHIGEN, ABER VERKEHRSGÜNSTIGEN TEIL DER REGION.
Ein hervorragendes Angebot für Unternehmen, die nach Grundstücken mit großem Investitionspotenzial in Zentralpolen suchen.
Grundlegende Daten zum Investitionsgrundstück:
- Lage: Woiwodschaft Łódź, Landkreis Wieruszów, Gemeinde Sokolniki, Dorf Bagatelka,
- Grundstückskennnummer (Teryt): 101806_2.0007,
- Bodenklassen: RIVa, RIVb, RV, RVI, Br/RVI, PsIV, W,
- Versorgung: Strom, Internet, Wasser und Kanalisation – Anschlussmöglichkeit,
- Grundbuch: vorhanden, belastet,
- Laufende Verwaltungsverfahren: keine,
- Zufahrt: Genehmigung für eine Abzweigung von der Kreisstraße kann eingeholt werden,
- Straßentyp: Gemeindestraße, asphaltiert.
Hinweis: Die Verfügbarkeit sowie die Bedingungen für den Anschluss an die Versorgungsnetze müssen jeweils mit den zuständigen Netzbetreibern bestätigt und abgestimmt werden.
Planungsstand – Flächennutzungsplan (MPZP), Beschluss Nr. XX/106/2016 des Gemeinderats von SOKOLNIKI vom 29. September 2016 über die Verabschiedung des lokalen Flächennutzungsplans für das Gebiet in der Ortschaft Bagatelka (Katastergebiet Kolonia Sokolniki).
Für das im Plan mit dem Symbol „P-U“ gekennzeichnete Gebiet wird Folgendes festgelegt:
- Hauptnutzungsart des Gebiets: Produktionsanlagen, Lagerhäuser und Dienstleistungen (mit Ausnahme von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen) einschließlich begleitender Bebauung,
- Zulässige Nutzung des Gebiets: Verwaltungs- und Sozialgebäude; Einrichtungen für den Kraftfahrzeugverkehr (wie z. B. Tankstellen, Autowaschanlagen, Reparaturwerkstätten); Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Leistung von höchstens 100 kW, ausgenommen Windkraftanlagen; Manövrierplätze, Lagerplätze, Parkplätze; Grünflächen; technische Infrastrukturnetze und -anlagen,
- Es besteht keine Verpflichtung zur Flurbereinigung und Neuaufteilung der Grundstücke gemäß den in gesonderten Vorschriften festgelegten Verfahren,
- Mindestfläche des Grundstücks: 3.000 m²,
- Mindestbreite der Grundstücksfront: 40,0 m,
- Winkel der (durch die Aufteilung entstandenen) Grundstücksgrenzen zum Straßenbereich: 70º–90º,
- Maximale Bebauungsfläche: 60 %,
- Bebauungsintensität: minimal – 0,3, maximal – 0,8,
- Mindestanteil an biologisch aktiver Fläche: 5 %,
- Für Produktionsgebäude, Lagerhallen, Dienstleistungsgebäude und Nebengebäude gelten:
- maximale Gebäudehöhe: 30,0 m, ausgenommen sind Nebenanlagen und -einrichtungen wie Masten, Schornsteine, Kräne, Silos usw., für die eine maximale Höhe von 40,0 m zulässig ist,
- Neigungswinkel der Dachflächen: 0° – 20°, - Für Einrichtungen zur Zufahrtskontrolle, zum Objektschutz und für technische Infrastruktureinrichtungen gelten:
- maximale Gebäudehöhe: 5,0 m,
- maximale Bebauungsfläche: 20,0 m,
- Neigungswinkel der Dachflächen: 0° – 30°.
Für das im Plan mit dem Symbol „T“ gekennzeichnete Gebiet wird Folgendes festgelegt:
- Hauptnutzungsart des Gebiets: technische Infrastruktureinrichtungen einschließlich der erforderlichen Versorgungsnetze und Zufahrten,
- Zulässige Nutzung des Gebiets: Grünflächen.
Breite des Straßenstreifens 13 m, Straßenbreite 6 m, zulässige Achslast 20 t.