Die 2017 eingeführte Steuer auf Gewerbeimmobilien stieß bei der Europäischen Kommission auf Missfallen, die den polnischen Behörden vorwarf, durch die Selektivität des Gesetzes (die Besteuerung betrifft nur Einkaufszentren und Bürogebäude) durch die Hintertür eine zuvor in Frage gestellte Handelssteuer einzuführen.
Den vorbereiteten Änderungen zufolge wird die Einkommensteuer alle Gebäude unabhängig von ihrer Art erfassen, sofern sie ganz oder teilweise auf der Grundlage eines Miet-, Pacht- oder eines ähnlichen Vertrags zur Nutzung überlassen wurden. Von der Besteuerung ausgenommen sind daher Objekte oder deren Teile, die für eigene Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden.
Eine weitere Änderung betrifft die Schwelle, ab der die Steuer erhoben wird. In der ursprünglichen Fassung unterlagen nur Gebäude mit einem Wert von über 10 Mio. PLN der Besteuerung. Nach Einführung der Korrekturen wird sich die Grenze von 10 Mio. PLN auf den Steuerpflichtigen beziehen, unabhängig von der Anzahl der Gebäude, die er besitzt. Der Gesetzgeber hat zudem zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen gegen mögliche Steueroptimierungen eingeführt (insbesondere durch wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Übertragung des Gebäudeeigentums).
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Korrektur einer fehlerhaften Bestimmung in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes, dank derer Unternehmen die CIT-Steuerlast senken konnten. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes wurden präzisiert, sodass auch eine versehentlich eingeführte Steueroptimierung nicht mehr möglich sein wird.
Der Entwurf der Änderungen hat bereits am 12. April 2018 die erste Lesung im Sejm durchlaufen, woraufhin er an den Ausschuss für öffentliche Finanzen verwiesen wurde. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Verlauf der Gesetzgebungsarbeiten effizient sein wird und die vorbereiteten Änderungen noch im Mai in Kraft treten werden.